§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen,
was auch für künftige Verträge gilt. Allgemeine Vertragsbestimmungen
unserer Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie verstehen sich zzgl. der jeweils
gültigen MwSt. Sollte die Leistung oder Lieferung später als 4 Monate
nach Vertragsschluss erbracht werden sind wir berechtigt, die am Tage
der Lieferung oder Leistung gültigen Preise zu berechnen. Evtl.
Preissteigerungen können dann in vollem Umfang an den Kunden
weitergegeben werden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte
oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Bestätigung
unsererseits verbindlich.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
(1)
Liefertermine oder -fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung
verbindlich. Können wir einen Liefertermin oder eine Lieferfrist nicht
einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine Nacherfüllungsfrist von
mindestens 4 Wochen zu setzen.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen u.a.), auch wenn sie bei unseren
Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, Leistung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom nicht erfüllten Teil
des Vertrages zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung zur Lieferung
oder Leistung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der
Kunde keine Ansprüche daraus herleiten. Dies gilt nicht, wenn wir
unseren Kunden nicht rechtzeitig informiert haben.
(4) Wir sind
jederzeit berechtigt, Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu erbringen.
Werden von uns Teillieferungen oder Teilleistungen erbracht sind wir
berechtigt, insoweit Abschlagsrechnungen zu erstellen, die gem. § 7
dieser Bedingungen auszugleichen sind. Wir haben nur dann kein Recht auf
Teillieferung bzw. Teilleistung, wenn dies dem Kunden objektiv nicht
zumutbar ist und er uns dies mitgeteilt hat.
§ 4 Gefahrübergang
Die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat. Bei einer Holschuld oder aber bei einer Verzögerung
der Lieferung, die vom Kunden zu vertreten ist, geht die Gefahr mit
Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden auf ihn über.
§ 5 Gewährleistung
(1)
Holz ist ein Naturprodukt, seine Natur gegebenen Eigenschaften und
Merkmale sind zu beachten. Alle Holzprodukte sind entsprechend dem
Verwendungszweck vor der Montage auf Trockenheit zu prüfen und evtl.
ausreichen zu akklimatisieren, d. h. in den Räumen zu lagern, in denen
das Material Verwendung finden soll.
(2) Der Kunde muss
offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Leistung oder
Lieferung (auch Teilleistung) schriftlich geltend machen. Spätere
Beanstandungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Im Übrigen gilt im
Verhältnis zu den Kaufleuten § 377 HGB.
(3) Macht der Kunde
Gewährleistungsansprüche geltend, ist er verpflichtet, die angeblich
mangelhafte Lieferung an uns zu übersenden oder aber zur Begutachtung
durch uns bereit zu halten. Stellt sich heraus, dass kein
Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht, hat er unsere entsprechenden
Aufwendungen zu vergüten.
(4) Bei berechtigten
Gewährleistungsansprüchen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Ersatz
zu liefern oder Nachbesserungsarbeiten vorzunehmen.Nur wenn eine
wiederholte Nachbesserung fehlschlägt kann der Kunde nach seiner Wahl
Minderung des Preises geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einschließlich evtl.
Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen gewährt uns der Kunde die
in den nachstehenden Absätzen aufgeführten Sicherheiten, die wir nach
unserer Wahl freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser
Eigentum bis zum Ausgleich aller unserer Ansprüche. Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen für uns, ohne dass wir jedoch in irgendeiner Form
verpflichtet werden. Verlieren wir das Eigentum durch Verbindung, so
erwerben wir wertanteilsmäßig Miteigentum an der neuen Sache. Unser
Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Die Vorbehaltsware ist
vom Kunden ausreichend zu versichern. Wir haben aufgrund dieses
Eigentumsverhältnisses keinerlei Verpflichtungen.
(3) Der Kunde darf
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und
veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen einschl. evtl. Saldoforderungen aus
Kontokorrent tritt der Kunde bereits zur Sicherheit in vollem Umfang an
uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen. Wir können diese Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die
Realisierung unserer Forderung gefährdet erscheint. Der Kunde ist dann
verpflichtet, uns umfassend Auskunft über sämtliche Forderungen zu
erteilen.
(4) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware in irgendeiner
Form zu, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und
uns sofort zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte durchsetzen
können.
§ 7 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind sofort zur
Zahlung fällig. Werden unsere Forderungen innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum ausgeglichen (Gutschrift auf unserem Konto oder
Barzahlung), dann steht dem Kunden ein Skonto von 2 % zu. Unsere
Forderungen aus Lohnarbeiten und aus dem Verkauf von Holzbriketts sind
nicht skontierfähig. Der Kunde kommt spätestens dann in Zahlungsverzug,
wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung unsere
Forderung ausgleicht.
(2) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir bereits vor
Erbringung unserer Leistung oder Lieferung berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(3) Der Kunde ist zur
Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Ansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur dann, wenn sein Gegenanspruch
aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.
§ 8 Vertraulichkeit
Informationen,
die der Kunde uns gibt, sind nur dann als vertraulich zu behandeln,
wenn der Kunde uns ausdrücklich darauf hinweist.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Bei
der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haften wir dem Kunden
auf Schadenersatz nur, soweit wir, unsere Vertreter oder unsere
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Diese
Einschränkung der Haftung gilt nicht bei der Verletzung des menschlichen
Lebens, der Gesundheit oder des Körpers sowie bei vertragstypischen
Schäden.
§ 10 Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht
berechtigt, evtl. ihm zustehende Gewährleistungsansprüche oder sonstige
Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeiten
(1)
Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns richten sich
ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Vertragssprache ist deutsch.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten ist
das Amtsgericht Bad Saulgau oder das Landgericht Ravensburg je nach
Streitwert ausschließlich zuständig, soweit unser Kunde Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn
unser Kunde im Inland keinen allg. Wohnsitz hat oder nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb der BRD verlegt.
(3) Falls eine Bestimmung oder ein Teil
einer Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte,
wird die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht dadurch berührt.
Schönweiler GmbH
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