Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, was auch für künftige Verträge gilt. Allgemeine Vertragsbestimmungen unserer Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Sie verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Sollte die Leistung oder Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise zu berechnen. Evtl. Preissteigerungen können dann in vollem Umfang an den Kunden weitergegeben werden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Bestätigung unsererseits verbindlich.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Können wir einen Liefertermin oder eine Lieferfrist nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine Nacherfüllungsfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.a.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, Leistung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung zur Lieferung oder Leistung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde keine Ansprüche daraus herleiten. Dies gilt nicht, wenn wir unseren Kunden nicht rechtzeitig informiert haben.
(4) Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu erbringen. Werden von uns Teillieferungen oder Teilleistungen erbracht sind wir berechtigt, insoweit Abschlagsrechnungen zu erstellen, die gem. § 7 dieser Bedingungen auszugleichen sind. Wir haben nur dann kein Recht auf Teillieferung bzw. Teilleistung, wenn dies dem Kunden objektiv nicht zumutbar ist und er uns dies mitgeteilt hat.

§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei einer Holschuld oder aber bei einer Verzögerung der Lieferung, die vom Kunden zu vertreten ist, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden auf ihn über.

§ 5 Gewährleistung
(1) Holz ist ein Naturprodukt, seine Natur gegebenen Eigenschaften und Merkmale sind zu beachten. Alle Holzprodukte sind entsprechend dem Verwendungszweck vor der Montage auf Trockenheit zu prüfen und evtl. ausreichen zu akklimatisieren, d. h. in den Räumen zu lagern, in denen das Material Verwendung finden soll.
(2) Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Leistung oder Lieferung (auch Teilleistung) schriftlich geltend machen. Spätere Beanstandungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu den Kaufleuten § 377 HGB.
(3) Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, ist er verpflichtet, die angeblich mangelhafte Lieferung an uns zu übersenden oder aber zur Begutachtung durch uns bereit zu halten. Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht, hat er unsere entsprechenden Aufwendungen zu vergüten.
(4) Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder Nachbesserungsarbeiten vorzunehmen.Nur wenn eine wiederholte Nachbesserung fehlschlägt kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Preises geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einschließlich evtl. Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen gewährt uns der Kunde die in den nachstehenden Absätzen aufgeführten Sicherheiten, die wir nach unserer Wahl freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zum Ausgleich aller unserer Ansprüche. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns, ohne dass wir jedoch in irgendeiner Form verpflichtet werden. Verlieren wir das Eigentum durch Verbindung, so erwerben wir wertanteilsmäßig Miteigentum an der neuen Sache. Unser Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Die Vorbehaltsware ist vom Kunden ausreichend zu versichern. Wir haben aufgrund dieses Eigentumsverhältnisses keinerlei Verpflichtungen.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschl. evtl. Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits zur Sicherheit in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können diese Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Realisierung unserer Forderung gefährdet erscheint. Der Kunde ist dann verpflichtet, uns umfassend Auskunft über sämtliche Forderungen zu erteilen.
(4) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware in irgendeiner Form zu, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns sofort zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte durchsetzen können.

§ 7 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Werden unsere Forderungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ausgeglichen (Gutschrift auf unserem Konto oder Barzahlung), dann steht dem Kunden ein Skonto von 2 % zu. Unsere Forderungen aus Lohnarbeiten und aus dem Verkauf von Holzbriketts sind nicht skontierfähig. Der Kunde kommt spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung unsere Forderung ausgleicht.
(2) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir bereits vor Erbringung unserer Leistung oder Lieferung berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur dann, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.

§ 8 Vertraulichkeit
Informationen, die der Kunde uns gibt, sind nur dann als vertraulich zu behandeln, wenn der Kunde uns ausdrücklich darauf hinweist.

§ 9 Haftungsbeschränkung
Bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten haften wir dem Kunden auf Schadenersatz nur, soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht bei der Verletzung des menschlichen Lebens, der Gesundheit oder des Körpers sowie bei vertragstypischen Schäden.

§ 10 Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, evtl. ihm zustehende Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeiten
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Bad Saulgau oder das Landgericht Ravensburg je nach Streitwert ausschließlich zuständig, soweit unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn unser Kunde im Inland keinen allg. Wohnsitz hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der BRD verlegt.
(3) Falls eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht dadurch berührt.

Schönweiler GmbH
Lindenstr. 6-10
72516 Scheer-Heudorf
Telefon: 07572/7624-0
info@schoenweiler-holz.de

 
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